USKU-Jugendschach-Förderungspool

 

Förder-Richtlinien der Schachsektion des USK Uttendorf
für Jugendliche bis U18

(Stand 1. 9. 2026)

Aus unserem „USKU-Jugendschach-Förderungspool“ können die Schach-Aktivitäten einzelner Jugendlicher durch Unterstützungszahlungen an die Eltern gefördert werden. Der Pool wird von Frau Mag. Ortrun Göschl verwaltet.

FÖRDERUNGSMAßNAHMEN: 

Jugendliche Klubmitglieder bzw. deren Eltern können Förderungen beantragen für: 

  • Eine ordnungsgemäße Teilnahme an einem mehrtägigen Schachturnier:
    Nenngeld, Übernachtungsbeitrag, Fahrtkostenbeitrag

     
  • Eine ordnungsgemäße Teilnahme an Landesmeisterschaften (auch eintägig): Nenngeld, Übernachtungsbeitrag, Fahrtkostenbeitrag

  • Eine ordnungsgemäße Teilnahme an Staatsmeisterschaften: Pauschale, Fahrtkostenbeitrag, sofern die Kosten nicht vom Verband getragen werden.  

  • Eine ordungsgemäße Teilnahme an eintägigen Schachturnieren: Nenngeld, Fahrtkostenbeitrag

  • Eine ordnungsgemäße Teilnahme an einem Schachcamp oder Trainingslager:
    Pauschale, Fahrtkostenbeitrag

  • Fahrtkosten und u. U. Übernachtungsbeitrag bei Teilnahme am K-Projekt

Übernachtungsbeitrag: 10 € pro Nächtigung (bitte Nächtigungsbeleg beilegen)

Pauschale: 100€ für ein einwöchiges Camp

Fahrtkostenbeitrag: € 0,05 pro km je TeilnehmerIn (kürzeste Hin- und Rückfahrt laut google-maps)

Die angegebenen Förderbeiträge verstehen sich als Maximalbeiträge. Sollte die Gesamtsumme aller Anträge größer als die vorhandenen Mittel sein, wird der Betrag anteilig reduziert.

Die Unterstützung ist bis zu 30 Tage nach der Veranstaltung durch die Abgabe einer formlosen Aufstellung bei Ortrun Göschl mit Angabe der Bankverbindung zu beantragen (ortrun.goeschl@bildung.gv.at).

Die Pool-Einnahmen und -Ausgaben werden dokumentiert und dem Sektionsleiter, Kassier und den Jugendbetreuern zur Verfügung gestellt.

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