Förder-Richtlinien der Schachsektion
des USK Uttendorf
für Jugendliche bis U18
(Stand 1. 9. 2026)
Aus unserem „USKU-Jugendschach-Förderungspool“ können die Schach-Aktivitäten einzelner Jugendlicher durch Unterstützungszahlungen an die Eltern gefördert werden. Der Pool wird von Frau Mag. Ortrun Göschl verwaltet.
FÖRDERUNGSMAßNAHMEN:
Jugendliche Klubmitglieder bzw. deren Eltern können Förderungen beantragen für:
- Eine
ordnungsgemäße Teilnahme an einem mehrtägigen Schachturnier:
Nenngeld, Übernachtungsbeitrag, Fahrtkostenbeitrag
- Eine
ordnungsgemäße Teilnahme an Landesmeisterschaften (auch eintägig): Nenngeld, Übernachtungsbeitrag, Fahrtkostenbeitrag
- Eine ordnungsgemäße Teilnahme an Staatsmeisterschaften: Pauschale, Fahrtkostenbeitrag, sofern die Kosten nicht vom Verband getragen werden.
- Eine
ordungsgemäße Teilnahme an eintägigen Schachturnieren: Nenngeld, Fahrtkostenbeitrag
- Eine
ordnungsgemäße Teilnahme an einem Schachcamp oder Trainingslager:
Pauschale, Fahrtkostenbeitrag - Fahrtkosten und u. U. Übernachtungsbeitrag bei Teilnahme am K-Projekt
Übernachtungsbeitrag: 10 € pro Nächtigung (bitte Nächtigungsbeleg beilegen)
Pauschale: 100€ für ein einwöchiges Camp
Fahrtkostenbeitrag: € 0,05 pro km je TeilnehmerIn (kürzeste Hin- und Rückfahrt laut google-maps)
Die angegebenen Förderbeiträge verstehen sich als Maximalbeiträge. Sollte die Gesamtsumme aller Anträge größer als die vorhandenen Mittel sein, wird der Betrag anteilig reduziert.
Die Unterstützung ist bis zu 30 Tage nach der Veranstaltung durch die Abgabe einer formlosen Aufstellung bei Ortrun Göschl mit Angabe der Bankverbindung zu beantragen (ortrun.goeschl@bildung.gv.at).
Die Pool-Einnahmen und -Ausgaben werden dokumentiert und dem Sektionsleiter, Kassier und den Jugendbetreuern zur Verfügung gestellt.

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