USKU-Jugendschach-Förderungspool

Förder-Richtlinien der Schachsektion des USK Uttendorf
für Jugendliche bis U18

(Stand 27.01.2024)

Aus unserem „USKU-Jugendschach-Förderungspool“ können die Schach-Aktivitäten einzelner Jugendlicher durch Unterstützungszahlungen an die Eltern gefördert werden. Der Pool wird von Ortrun Göschl verwaltet.

FÖRDERUNGSMAßNAHMEN: 

Jugendliche Klubmitglieder bzw. deren Eltern können Förderungen beantragen für: 

·        Eine ordnungsgemäße Teilnahme an einem mehrtägigen Schachturnier:

halbes Nenngeld, Übernachtungsbeitrag, Fahrtkostenbeitrag

·        Eine ordnungsgemäße Teilnahme an Landesmeisterschaften (auch eintägig): ganzes Nenngeld, Übernachtungsbeitrag, Fahrtkostenbeitrag

·        Eine ordungsgemäße Teilnahme an eintägigen Kinder- und Jugendturnieren: Fahrtkostenbeitrag

·        Eine ordnungsgemäße Teilnahme an einem Schachcamp oder Trainingslager:
Pauschale, Fahrtkostenbeitrag

·        Fahrtkosten und u. U. Übernachtungsbeitrag bei Teilnahme am K-Projekt

 

Übernachtungsbeitrag: 10 € pro Nächtigung (bitte Nächtigungsbeleg beilegen)

Pauschale: 100€ für ein einwöchiges Camp

Fahrtkostenbeitrag: € 0,05/km/Teilnehmer*in (kürzeste Strecke laut google-maps)-

Die angegebenen Förderbeiträge verstehen sich als Maximalbeiträge. Sollte die Gesamtsumme aller Anträge größer als die vorhandenen Mittel sein, wird der Betrag anteilig reduziert.

Die Unterstützung ist bis zu 30 Tage nach der Veranstaltung durch die Abgabe einer formlosen Aufstellung bei Ortrun Göschl mit Angabe der Bankverbindung zu beantragen (ortrun.goeschl@bildung.gv.at).

Die Pool-Einnahmen und -Ausgaben werden dokumentiert und dem Sektionsleiter, Kassier und den Jugendbetreuern zur Verfügung gestellt.

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