Salzburger Schach Landesverband
Schutz- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb im Schach
Kurzfassung
Stand: 05.10.2020
Diese Kurzfassung soll im Spiellokal durch Aushang oder Auslage allen Teilnehmern am Wettkampf zugänglich gemacht werden.
Zulassung von Personen zum Wettkampfbetrieb
In den letzten 10 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl)
Kein Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion in den letzten 10 Tagen
In den letzten 10 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist
Räumlichkeiten
Während des Wettkampfs muss für eine ausreichende Belüftung mit Außenluftgesorgt werden. Die Belüftung sollte im Abstand von einer Stunde, muss aber zumindest alle 120 Minuten erfolgen.
Im Spiellokal werden ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln bereit gehalten, die für die Desinfektion der Hände sowie des Spielmaterials bestimmt sind.
Vor Wettkampfbeginn und nach Ende des Wettkampfs werden besonders häufig frequentierte Kontaktflächen (z.B. Türgriffe) gereinigt bzw. desinfiziert.
Einhaltung der Mindestabstandsregel
Beim Betreten und während des Aufenthalts im Spiellokal ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen zwei Personen wo immer möglich einzuhalten.
Zwei Spieler, die am gleichen Brett gegeneinander spielen, können den Mindestabstand von 1 Meter unterschreiten, müssen aber für einen größtmöglichen Abstand voneinander sorgen (zum Beispiel durch die Wahl entsprechender Sitzhaltungen).
Körperliche Kontakte zwischen Anwesenden sind generell zu vermeiden.
Persönliche Hygienemaßnahmen
Vor Beginn des Wettkampfs, d.h. insbesondere vor dem ersten Kontakt mit dem Spielmaterial, gründlich die Hände waschen!
Maskenpflicht ab dem Zutritt ins Spiellokal bis zum Verlassen desselben.
Personen mit einer nachweisbaren ärztlichen Befreiung der Maskenpflicht haben ein Gesichtsvisier aus Kunststoff zu tragen, das zumindest die Nase und den Mund abdeckt und bis unterhalb des Kinns reicht.
Am Brett sitzend ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht zwingend erforderlich.
Spielmaterial
Das Spielmaterial (Bretter, Figuren, Uhren) ist grundsätzlich vor Beginn des Wettkampfs ordnungsgemäß zu desinfizieren (Rundum - Benetzung mit einer Mindesteinwirkzeit von 1 Minute).
Verpflichtungen der Mannschaftsführer bei Mannschaftskämpfen
Die Mannschaftsführer achten auf die Einhaltung der sich aus den staatlichen Regelungen und diesem Schutz- und Hygienekonzept ergebenden Bestimmungen („Corona-Regeln”) im gesamten Turnierareal.
Die Mannschaftsführer sind vor Ort grundsätzlich befugt, den Wettkampfbeginn zu verzögern bzw. den Wettkampf ganz abzusagen, sofern die sich aus diesem Schutz- und Hygienekonzept ergebenden Voraussetzungen für die Durchführung des Wettkampfs nicht erfüllt werden. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen gehen zu Lasten der Partei, die für die Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen verantwortlich ist.
Die Mannschaftsführer haben Spieler oder andere in offizieller Funktion anwesende Personen zu ermahnen, wenn sie einen Verstoß gegen die Schutz- und Hygienemaßnahmen beobachten. Im Wiederholungsfalle empfiehlt der SLV, entsprechende Verstöße zu dokumentieren, mit anschließendem Spielabbruch und Befassung des Spielausschuss.
Ist mit der regelmäßigen Belüftung ein Störfaktor für die laufenden Partien verbunden, können die Mannschaftsführer in beiderseitigem Einvernehmen für die Dauer der Belüftung die Partien unterbrechen und die Uhren entsprechend anhalten. Ein derartiges Vorgehen sollte in jedem Fall von den Mannschaftsführern vor Wettkampfbeginn angesprochen und festgelegt werden.
---> zum ausführlichen Scherheitskonzept des SLV (Stand Oktober 2020)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen